Todesfallleistung

Eine Sofortrente gibt es in verschiedenen Tarifen, die sich hauptsächlich in der Überschussbeteiligung und in der Todesfallleistung unterscheiden. So gibt es die Sofortrente mit einer Rentengarantiezeit. In diese Sofortrente wird eine Mindestlaufzeit integriert. Bei einer Mindeslaufzeit von 20 Jahren wird die Sofortrente, weitergezahlt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Wenn er z.B. 5 Jahre nach Versicherungsbeginn der Sofortrente stirbt, bekommt die Ehfrau, falls Sie als Erbe der Sofortrente eingesetzt ist, weitere 15 Jahre die Sofortrente gezahlt.

Es gibt auch die Möglichkeit der Sofortrente mit Rückzahlung eines Einmalbeitrages bei Tod des Versicherten. Hier werden bei der Rückzhalung, die bereits gezahlten garantierten Renten von dem Rückzahlungsbetrag abgezogen.

Ferner gibt es noch die Sofortrente ohne Todesfalleistung. Hier ist die Sofortrente höher als die der anderen Rentenarten, da das Risiko des Todesfalls hier nicht versichert ist.

admin on November 24th 2008