Steuer

Die Sofortrente ist besonders wegen Ihrer geringen Steuer sehr attraktiv. Steuerpflichtig bei der Sofortrente ist nur der Ertragsanteil, der abhängig ist vom Jahr des Rentenbeginns. Will z.B. ein 65jähriger sein Geld in Höhe von 150 000 € in eine Sofortrente umwandeln, dann muss er nicht von der ganzen Rente Steuern bezahlen, sondern nur von dem Ertragsanteil. Nehmen wir an, die Sofortrente beträgt 683 € im Monat und der Ertragsanteil beträgt bei einem 65jährigen 18 %. Dies bedeutet, daß Steuern auf den Betrag von 123 € (20 % von 683 €) gezahlt werden müssen und nicht auf die Gesamtrente von 683 €. Bei einem Steuersatz von geschätzen 20 % verbleiben dem Rentner also ca. 660 € im Monat. Für einen Auszahlplan einer Bank müssen wesentlich mehr Steuern gezahlt werden. Nehmen wir an, der Rentner legt 150 000 € zu 4% an.  So würde hier eine Zusatzrente von 500 € aus dieser Einzahlung resultieren. Von den 500 € Zinsen im Monat müssten Sie die Abgeltungssteuer von 28 % bezahlen. Das sind 140€/Monat. Somit verbleiben dem Anleger nur noch 360 €/Monat.

Sie sehen also anhand dieses Beispiels, wie steuerlich und finanziell attraktiv eine Sofortrente ist.

Die Höhe der Ertragsanteilversteuerg sehen Sie hier .

admin on November 24th 2008